KFZ-Sachverständiger einschalten oder nicht?

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Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, steht oft vor der Frage, ob ein KFZ-Sachverständiger hinzugezogen werden soll oder nicht. Viele sind der Meinung, dass der Kostenvoranschlag einer Werkstatt vollkommen ausreichend ist, doch dem ist nicht so. Der Kostenvoranschlag beziffert nur die zu erwartenden Reparaturkosten und sagt nichts über den Wertverlust des Fahrzeuges aus. Ein Unfallfahrzeug verliert immer trotz Reparatur an Wert. Wer also den Verkehrsunfall nicht verschuldet hat, ist gut beraten einen KFZ-Sachverständigen einzuschalten, denn in diesem Fall hat man das Recht die wirtschaftlichen Verluste einzufordern.

Wenn es um Verkehrsunfälle geht, steht an erster Stelle die Klärung der Schuldfrage. Der Schuldige (bzw. dessen Versicherung) ist zur Begleichung des Schadens der gegnerischen Partei verpflichtet und keine Versicherung macht dies gerne. Deswegen entsenden Versicherungen gerne selbst KFZ-Sachverständige, welche ausschließlich für diese Versicherung tätig sind. Ihre Aufgabe ist es Schäden herunter zu spielen oder die Schuld der gegnerischen Partei unterzuschieben. Auf dieses Angebot einer gegnerischen Versicherung sollte man keinesfalls eingehen, da diese Sachverständigen nicht unabhängig sind.

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, und nicht schuld hat, sollte unbedingt einen KFZ-Sachverständigen hinzuziehen. Eine Werkstatt kann zwar einen Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Reparaturkosten erstellen, doch dieser ist nicht bindend und hat vor Gericht keine Beweiskraft. Weiter wird eine Werkstatt in den meisten Fällen den Kostenvoranschlag erstellen, da sie von Reparaturen leben. Sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen (wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges übersteigen), wird die Werkstatt trotzdem einen Kostenvoranschlag erstellen. Ein KFZ-Sachverständiger hingegen sieht auch versteckte Mängel, die Folge eines Unfalls sein können und sein Bescheid wird vom Gericht anerkannt und berücksichtigt. Er weiß, wie hoch die Reparaturkosten sein werden und ob diese den Wert des Fahrzeuges übertreffen. Weiter kann die Schuldfrage von einem KFZ-Sachverständigen entscheidend sein, wenn der Unfall aufgrund eines technischen Versagens verursacht wurde.

Die Kosten für den KFZ Sachverständigen übernimmt immer die Versicherung der schuldigen Partei. Das gilt, auch wenn diese bereits einen eigenen Sachverständigen bestellt und entsandt hat. Die einzige Ausnahme sind Bagatellschäden, die einen Streitwert von unter 700 € haben. Weiter gilt die freie Wahl eines unabhängigen KFZ Sachverständigen. Die gegnerische Versicherung hat kein Recht vorzuschreiben, welcher Sachverständiger mit einbezogen wird und Selbiges gilt auch für die Reparaturwerkstatt, welche ebenfalls frei gewählt werden darf.

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