Die Abgasuntersuchung

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Seit etwas 30 Jahren müssen die Halter von Kraftfahrzeugen regelmäßig zur Abgasuntersuchung. Diese hieß zunächst „Abgassonderuntersuchung“ und war nur für Fahrzeuge mit Benzinmotor vorgeschrieben. Sie wird heute als „Untersuchung des Motormanagements sowie Abgasreinigungssystems“ bezeichnet und nennt sich umgangssprachlich „AU“. Sie wurde 1993 von der Abgassonderuntersuchung (ASU) zur AU umgewandelt und ist seit 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung. Gleichzeitig erfolgte die Abschaffung der sechseckigen Plakette, welche Haltern von Kraftfahrzeugen nach bestandener Abgasuntersuchung an das vordere Kennzeichen geklebt wurden.

Durch die Abgasuntersuchung wird überprüft, ob die Abgaswerte eines Kraftfahrzeuges noch den gesetzlichen Bestimmungen des § 47 a der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Da sich Abgaswerte eines Fahrzeuges verschlechtern können, muss sie, genauso wie der TÜV, in bestimmten Abständen erneuert werden.

Bei privaten Kraftfahrzeugen und Motorrädern muss die Untersuchung alle zwei Jahre gemacht werden. Ausnahmen existieren für Fahrzeuge, die zum ersten Mal zum Straßenverkehr zugelassen werden. Neufahrzeuge müssen erst nach 36 Monaten zu ihrer ersten Abgasuntersuchung. Das Gesetz sieht für Fahrzeuge, die als Taxi oder Mietwagen verwendet werden, eine jährliche Überprüfung vor. Ebenfalls müssen Nutzfahrzeuge, wie Busse oder Lkw ebenfalls alle zwölf Monate zur Abgasuntersuchung.

Von einer Untersuchung sind land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen befreit. Ausgenommen sind ebenfalls Fahrzeuge, die über einen Fremdzünder verfügen oder weniger als vier Räder besitzen und ein Gesamtgewicht von 400 Kilo nicht überschreiben. Diese Fahrzeuge dürfen allerdings auch nicht schneller als 50 Kilometer pro Stunde fahren, es sei denn, sie verfügen über eine Erstzulassung, die vor dem 1. Juli 1969 liegt. Eine Ausnahme gibt es auch für Dieselfahrzeuge mit weniger als vier Rädern, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde nicht überschreiten oder die vor dem 1. Januar 1977 in Betrieb genommen wurden.

Zwischenzeitlich hat die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkks) bemängelt, dass die Prüforganisationen, wie der TÜV oder die DEKRA Messgeräte verwenden, die nicht mehr den Anforderungen und dem Stand der Technik entsprechen. Dadurch sei eine Zuverlässigkeit der Abgasuntersuchung nicht mehr sichergestellt. Jedoch behaupten die Prüfgesellschaften übereinstimmend, dass die von ihnen eingesetzten Messgeräte „kalibriert, geeicht oder stückgeprüft“ sind.

Derzeit erfolgt für alle nach dem 1. Januar 2016 zugelassenen Kraftfahrzeuge die Auslesung der elektronischen Fehlerspeicher des On-Board-Diagnose-Systems. Auf eine Messung am Endrohr wird verzichtet. Aus dem Bundesverkehrsministerium war zu hören, dass Mitte 2017 wieder die Einführung der Endrohrmessung geplant sei. Dadurch müssen die Abgase wieder im Rahmen einer Hauptuntersuchung durch eine Sonde unmittelbar am Auspuffrohr überprüft werden.

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